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ISO 9241-6 – Neue Norm für Beleuchtung und Arbeitsumwelt für die Bildschirmarbeit


Autor

Ahmet und Gisela Cakir

Kurzfassung

Kaum ein Umweltfaktor war so frühzeitig Gegenstand von Vorschriften und Normen wie Beleuchtung. In Deutschland geht deren Geschichte auf die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. Dennoch sind Benutzer eher unzufrieden mit der Beleuchtung ihrer Arbeitsplätze, und die Architekten machen des öfteren einen Bogen um lichttechnische Normen. Was die Ursachen hierfür im Einzelnen auch sein mögen, eine Tatsache bedarf einer besonderen Beachtung: Beleuchtung ist Teil der Arbeitsumwelt und somit ist ihre Auslegung Teil der Raumgestaltung. Diesen Teil unabhängig vom Ganzen zu normen, war stets Ziel einer Normung, die dem Benutzer eine angenehme Umgebung bescheren sollte bzw. wollte. Das Ziel war aber mit den angewendeten Mitteln nicht erreichbar.

Eine neue Norm – DIN EN ISO 9241-6 – behandelt alle Umweltfaktoren gemeinsam als Ganzheit und weist hierbei dem Benutzer eine aktive Rolle zu. Das Konzept der neuen Norm ist geeignet, den tiefen Graben zwischen Architektur und Lichttechnik zu überbrücken – vielleicht sogar zu ebnen.

Mit dem grundlegenden allgemeinen Leitsatz der Norm werden vier Gestaltungsziele vorgegeben:
„Eine Verbesserung der ergonomischen Eigenschaften bei der Gestaltung der Arbeitsstation, der Ausstattung mit Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Benutzer zu steigern, Fehler und Beeinträchtigungen zu reduzieren und das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern.“

In dem nächsten Leitsatz unterscheidet sich EN ISO 9241-6 in besonderem Maße von sonstigen Normen. Dieser sieht vor:
„Die Gestaltung der Arbeitsumwelt sollte eine angemessene Einflussnahme von Einzelpersonen auf ihre Umgebungsbedingungen ermöglichen.“

Anstelle ellenlanger Listen über Beleuchtungsstärken finden sich in DIN EN ISO 9241-6

  • allgemeine Grundsätze als generische (übergeordnete) Ziele,
  • grundsätzliche Aspekte zu den einzelnen Umgebungsfaktoren so auch zur Beleuchtung und
  • Anleitungen zur Entwicklung von Lösungen für bestimmte Randbedingungen.

Um den sich aus modernen Arbeitssystemen ergebenden neuen Anforderungen gerecht werden zu können, muss die Beleuchtung neben den bisherigen neue Gütemerkmale aufweisen.
Hierzu gehören:

  • Flexibilität
  • Adaptierbarkeit
  • Tageslichtorientierung

Insbesondere die Tageslichtorientierung stellt eine neue Qualität in der Normung für Beleuchtung dar.

Beitrag

Alle Jahre wieder belegen Studien die ungenügende Beleuchtungssituation bei der Bildschirmarbeit, die in den letzten drei Jahrzehnten entstanden ist, und die mit zu den Augenbeschwerden und sonstigen mittelbar hierdurch verursachten Problemen wie körperlichen Beschwerden bei der Bildschirmarbeit beiträgt. Um dem Problem abzuhelfen, hat man zu Beginn der 80-er Jahre die sog. „BAP-Leuchte“ zum Maß aller Dinge gemacht und in einer Norm verklausuliert verewigt. Geholfen hat dies allenfalls den Herstellern der Leuchte, aber selten den Benutzern. Die Abstimmung mit dem Lichtschalter fiel eindeutig gegen diese Art Beleuchtung aus.

Es gab und gibt noch eine Gruppe Unzufriedener: Die Architekten. Sie erwecken häufig den Eindruck, dass sie sich nicht um Beleuchtung kümmern, und erst recht nicht um deren Normen. Dabei weiß doch jeder Architekt, dass sein Raumentwurf nur durch Licht erlebbar wird. Was ist da nicht in Ordnung?

Eine Arbeitsgruppe des Technischen Komitees 159 „Ergonomie“ bei der Internationalen Normenorganisation ISO hat sich der Aufgabe gestellt, Beleuchtung für die Bildschirmarbeit nicht isoliert, sondern gemeinsam mit allen Umgebungsfaktoren – von Akustik bis hin zu elektrostatischen Feldern – zu Normen. Aus dieser Arbeit ist DIN EN ISO 9241-6 „Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten – Leitsätze für die Arbeitsumgebung“ entstanden. Sie ist mittlerweile unverändert in das europäische und deutsche Normenwerk aufgenommen worden.

Was ist anders bei der neuen Norm?
Das Konzept der neuen Norm ist geeignet, den tiefen Graben zwischen Architektur und Lichttechnik zu überbrücken – vielleicht sogar zu ebnen. Nach unserer Feststellung entstand dieser aus der gegenseitigen Sprachlosigkeit, die ein bekannter Architekt wie folgt beschreibt:

„Beim ersten großen Komplex, dem Flughafen Tegel, waren wir vornehmlich damit beschäftigt, die Lampen konstruktiv und geometrisch zu integrieren. Ansonsten vertrauten wir den Ingenieuren – zumeist Elektrotechnikern – mit ihren Berechnungen. Diese beschränkten sich – und tun dies auch heute noch – darauf, geforderte Luxzahlen rechnerisch nachzuweisen und dementsprechend Lichtquellen zu verteilen. …“
(Meinhard von Gerkan im Jahrbuch Licht und Architektur 2000)

Er geht in seiner Bewertung der Sachlage sogar einen Schritt weiter:

„Für sie gab und gibt es überwiegend zwei Kriterien: Die Ausbeute an Lichtmenge gemessen in Lichtstärke und den Aufwand im Verbrauch elektrischer Energie. Wir hatten sehr schnell gelernt, dass die Beschränkung auf diese beiden Parameter für die Gestaltung der Architektur und die Erzeugung von Raumstimmung die kurzsichtigsten, um nicht zu sagen unsinnigsten Messgrößen darstellen.“

Erfreulicherweise folgt dieser Kritik nicht etwa eine Ablehnung der Zusammenarbeit mit dem Lichtplaner, sondern das Gegenteil, eine Empfehlung zu seiner Einbeziehung bereits in der konzeptionellen Phase eines Bauwerks. Genau in diesem Sinne kann die neue Norm funktionieren, weil sie ein ganzheitliches Konzept zur Raumnutzung und Arbeitsplatzauslegung in den Vordergrund stellt und dem Gestalter viele Freiräume lässt.
Anstelle ellenlanger Listen über Beleuchtungsstärken finden sich in DIN EN ISO 9241-6

  • allgemeine Grundsätze als generische (übergeordnete) Ziele,
  • grundsätzliche Aspekte zu den einzelnen Umgebungsfaktoren so auch zur Beleuchtung und
  • Anleitungen zur Entwicklung von Lösungen für bestimmte Randbedingungen.

Mit dem grundlegenden allgemeinen Leitsatz der Norm werden vier Gestaltungsziele vorgegeben:
„Eine Verbesserung der ergonomischen Eigenschaften bei der Gestaltung der Arbeitsstation, der Ausstattung mit Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Benutzer zu steigern, Fehler und Beeinträchtigungen zu reduzieren und das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern. „

In dem nächsten Leitsatz unterscheidet sich EN ISO 9241-6 in besonderem Maße von sonstigen Normen. Dieser sieht vor:

„Die Gestaltung der Arbeitsumwelt sollte eine angemessene Einflussnahme von Einzelpersonen auf ihre Umgebungsbedingungen ermöglichen.“

Diesem Leitsatz liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass die Arbeitsbelastung des Menschen durch eine angemessene und aus seiner Sicht effektiven Kontrolle über die relevanten Randbedingungen am geringsten ausfällt. Diese individuelle Einflussnahme entspricht auch dem Grundgedanken der EU-Arbeitsschutzrichtlinien, insbesondere bei der Beleuchtung bei Bildschirmarbeit.
Die Norm bezieht sowohl das Tageslicht als auch die künstliche Beleuchtung ein und folgt auch darin dem europäischen Gedanken.


Neue Gütemerkmale für Beleuchtung

Gründe für neue Gütemerkmale

Die bisherigen Gütemerkmale setzten ideale Randbedingungen voraus, insbesondere den normalsichtigen Benutzer, gleichartige Sehaufgaben, normgerechte Raum- und Arbeitsplatzgestaltung, keine Restriktionen durch die vorhandenen Flächen und konstante Arbeitsaufgaben mit fester Anordnung der Arbeitsmittel.
Die Bildschirmarbeit von heute ist aber geprägt durch neue Arbeitsformen (z.B. Call-Center, Desk-sharing) neue Arbeitsaufgaben (z.B. Imaging, Work Flow), neue Techniken (z.B. Flachbildschirm, Übersichtsbildschirmanzeigen), neue Arbeitsplatzgestaltungen (Steh-/Sitz-Arbeitsplatz, mehr als ein Bildschirm am Arbeitsplatz) und durch neue Gebäudearchitekturen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass mehr als 50% der Nutzer nicht normalsichtig sind und dies bei einer Arbeitsaufgabe mit extrem hohem Anspruch an das visuelle System. Um den sich daraus ergebenden neuen Anforderungen gerecht werden zu können, muss die Beleuchtung neben den bisherigen neue Gütemerkmale aufweisen. Hierzu gehören

  • Flexibilität
  • Adaptierbarkeit
  • Tageslichtorientierung
  • Flexibilität

Flexibilität ist das Anpassungsvermögen einer gegebenen Einrichtung an neue Anforderungen mit möglichst geringem Aufwand. Sie stellt eine Erweiterung des Qualitätsbegriffs dar, weil als Qualität die Erfüllung der Anforderungen definiert ist, die vom Auslegungszweck herrühren. Sinnvoll ist die Flexibilität immer dort, wo man bei der Planung davon ausgehen muss, dass sich die Anforderungen im Laufe der Nutzung vermutlich ändern werden.

Adaptierbarkeit

Unter Adaptierbarkeit ist die Fähigkeit einer gegebenen Einrichtung zu verstehen, vom jeweiligen Benutzer auf die spezifischen Belange für seine Anwendung angepasst werden zu können.
Adaptierbarkeit ist kein Ersatz für eine sorgfältige Planung, die die gemeinsamen Bedürfnisse aller Benutzer angemessen berücksichtigen muss. Bei der Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen ist die Adaptierbarkeit von großer Bedeutung, weil nicht nur an den meisten Arbeitsplätzen und Raumzonen unterschiedliche Sehaufgaben ausgeführt werden müssen, sondern sich auch an einem einzelnen Bildschirmarbeitsplatz die Sehaufgabe am Bildschirm mit anderen Sehaufgaben abwechselt. Um für die verschiedenen Tätigkeiten und für die angenehme Gestaltung des gesamten Raumes gute Voraussetzungen zu schaffen, sollte es möglich sein, die Beleuchtung den Sehaufgaben entsprechend anzupassen.
Eine adaptierbare Beleuchtung dient der Berücksichtigung verschiedener Sehaufgaben, die innerhalb des Arbeitsbereichs Bildschirmarbeit unterschiedliche Sehanforderungen stellen. Diese sind im Einzelnen:

  • Aufnehmen von Informationen, die auf dem Bildschirm dargeboten werden
  • Aufnehmen von Informationen, die nicht auf dem Bildschirm dargeboten werden
  • Aufnehmen von Informationen aus der Umgebung (z.B. Tageszeit, Jahreszeit, Wetter, Außenraum mit Verkehr und Nachbarn, Gesichter und Gestik der Arbeitskollegen, Anmutung des Raumes).

Tageslichtorientierung

Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass zwischen Beleuchtung und Gesundheit sehr starke Beziehungen bestehen. Mitte der 80er Jahre wurde nachgewiesen, dass man mit Licht die circadiane Rhythmik des menschlichen Körpers entgegen ihrem natürlichen Verlauf verschieben kann und damit auch die Steuerung des Hormonhaushalts. Bei fehlender Lichteinwirkung während des Tages produziert der Körper Melatonin, ein Stoffwechsel senkendes Hormon, das er als Vorbereitung der Schlafphase braucht. Eine biologisch wirksame Lichteinwirkung ist allerdings erst ab ca. 2500 lx gegeben. Obwohl viele Menschen die künstliche Beleuchtung ihrer Arbeitsräume eher als „zu hell“ bezeichnen, sind diese biologisch gesehen eher zu dunkel. Hell im biologischen Sinne sind nur die Fensterzonen von Arbeitsräumen bzw. Räume mit hinreichend großen Oberlichtern. In solchen Umgebungen herrschen zeitweilig Beleuchtungsstärken von mehreren tausend Lux.

Bei der Bildschirmarbeit sind solche Umgebungen allerdings nicht unproblematisch, weil das Sehen auf dem Bildschirm negativ beeinflusst werden kann. Deswegen wird von vielen Ergonomen bzw. Normen eine eher zu dunkle Umgebung empfohlen. Viele Berufsgruppen, z.B. Grafiker, Retuscheure, CAD-Konstrukteure, verbringen den größten Teil ihrer Arbeitstage in einer Umgebung, die technisch gesehen zu dunkel, biologisch gesehen Nacht ist. Immer mehr Menschen verbringen einen immer größeren Teil ihres Tages unter Ausschluss von Tageslicht. Parallel dazu wächst die Zahl derer, die zumindest im Winter unter Depressionen leiden (SAD).

Mit der Tageslichtorientierung stellt die neue Norm einen echten Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit des Menschen dar.


© 2001 Dr.-Ing. Ahmet Çakir und Dipl.-Ing. Gisela Çakir

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