Licht für Gesundheit

CyberLux

Neue Lichtkonzepte am Bürohorizont


Autor

Ahmet und Gisela Cakir


Kurzfassung

In unseren Tagen ging ein lang gehegter Traum des normengläubigen Lichttechnikers in Erfüllung, ohne dass sich allzu viele der einst Computerisierung der Arbeit alle Arbeitsräume mit einem bestimmten Typ einer Leuchte auszustatten. Anfang der 70er Jahre, als einige Tausend Bildschirme für die Datenerfassung genutzt wurden, während andere ziemlich unnütz in wenigen Büros herumstanden, wurde bei DIN an einem Projekt gearbeitet, das später Schule machen sollte. Man wollte alles um die – noch nicht vorhandenen – Bildschirmarbeitsplätze herum normen, damit sie künftig arbeits- und menschengerecht eingerichtet werden können.

In jüngster Zeit hat den Architekten zudem die Trendwende im deutschen Bürohausbau die Entscheidung abgenommen: Die deutschen Unternehmen bauen sich nicht mehr ihre Kathedralen für den eigenen Gebrauch, sondern lassen sich häufig Leasinggebäude erstellen, die sie anschließend mieten. Der Bauherr sorgt sich um zwei Dinge: Koste zum ersten, Vermietbarkeit zum zweiten! In beiderlei Hinsicht kommt ihnen die BAP-Leuchte entgegen: Sie stellt heute – unbeabsichtigterweise – meistens die billigste Alternative dar, die zudem – beabsichtigterweise – den normativen Vorgaben am besten genügt.

Beitrag

Stell Dir vor, Dein Traum wird wahr, und Du freust Dich nicht!
(recht frei nach Brecht)

Backgroundmusik

In unseren Tagen ging ein lang gehegter Traum des normengläubigen Lichttechnikers in Erfüllung, ohne dass sich allzu viele der einst Computerisierung der Arbeit alle Arbeitsräume mit einem bestimmten Typ einer Leuchte auszustatten. Eine besonders glückliche Hand hatte der Namensgeber dieses Produktes, das die BildschirmArbeitsPlatzleuchte per se werden sollte: Sie wurde kurz und bündig „BAP“- Leuchte genannt. Da man bereits damals ahnte, dass Bildschirmarbeit künftig die ganze Wirtschaft erobern würden, könnte die besagte Leuchte das ultimative Ziel der Normung erreichen, nämlich den Standard darstellen. Ein Ziel, das sie recht zielgenau erreicht hat. Jahrelang beherrschte ihre Technik die Hannover Messe. Doch empfanden viele Besucher der Stände, die Produkte unterschieden sich nur durch die Firmenplakette und nicht etwa durch die geistige und gestalterische Leistung ihrer Schöpfer.

Der skizzierte Vorgang könnte Alpträumen bzw. Vorurteilen von Designern oder anderen gestalterisch tätigen Menschen entsprungen sein: Alles wird gleich und niemand darf anders. Wer dennoch anders handeln will als vorgegeben, musste sich jahrelang rechtfertigen, weil sein Produkt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen eine Norm verstieß, von der auch noch behauptet wurde, sie sei Teil der Arbeitsschutzgesetze. Wer dem „Gesetz“ genügen wolle, müsse nach dieser Norm vorgehen; wer dies tat, kam schwer an der BAP-Leuchte vorbei. Heute haben aber gerade die neuen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die Bildschirmarbeitsverordnung, und das Nachdenken über sie eher zu einer Vielfalt in der Beleuchtungstechnik geführt, wie die diesjährige Weltlichtschau zeigte, anders und besser! Manch neues Produkt nahm sogar die künftige Norm vorweg, die einen Anreiz für Hersteller wie Anwender im Sinne einer angenehmeren Beleuchtungstechnik geben soll.

Anfang der 70er Jahre, als einige Tausend Bildschirme für die Datenerfassung genutzt wurden, während andere ziemlich unnütz in wenigen Büros herumstanden, wurde bei DIN an einem Projekt gearbeitet, das später Schule machen sollte. Man wollte alles um die – noch nicht vorhandenen – Bildschirmarbeitsplätze herum normen, damit sie künftig arbeits- und menschengerecht eingerichtet werden können. Da die Sache damals von kaum jemanden in der Wirtschaft ernst genommen wurde, dafür aber vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, konnten die Normen ungestört über die Bühne gebracht werden. Die große inhaltliche Ähnlichkeit der späteren Bildschirmrichtlinie der EU mit diesen Normen war zwar nicht geplant, ist aber keinesfalls zufällig.

Der allgemeinen Skepsis von Designern gegen Normen und Vorschriften konnte seinerzeit recht erfolgreich Rechnung getragen werden. So gab es z.B. nach dem Erlaß von „Sicherheitsregeln für die Bildschirmarbeitsplätze“ im Jahre 1980 eine viel größere Vielfalt an Büromöbeln als je zuvor. Auch die Bildschirmgeräte erhielten neue Formen, u.a. wurden die früher üblichen Tastaturklötze weggenormt. Die Normer und die Gestalter hatten sich zuvor recht oft unterhalten, wodurch es nach mehr Normen mehr Vielfalt gab. Nur nicht bei der Beleuchtung! Es stellt sich die Frage nach dem Warum.

Die künstliche Beleuchtung entspringt einem besonderen Saft, dem elektrischen Strom, und seitdem es ihn gibt, sollen sich Menschen Gesetzen beugen, die nicht ihr Gesetzgeber gemacht hat. So geschehen auch bei der Beleuchtung von Arbeitsstätten, bei deren Normung diejenigen nicht mitwirken, die die Arbeitsstätten bauen: Normen über die Beleuchtung werden nicht mit denen für das Bauwesen abgestimmt. Warum so etwas stattfindet, hat Klaus Stanjek in dem Buch „Zwielicht – Die Ökologie der künstlichen Helligkeit“ treffend beschrieben und in einem Fernsehfilm dokumentiert (Raben Verlag, 1989).

Was bei dem Bemühen um Normung zur Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen heraus kam, waren gleich zwei Normen (!), wo doch eine gereicht hätte. Diese geben aber nicht nur die Merkmale der Beleuchtung vor, sondern auch, wie der Arbeitsplatz aufgestellt werden muss, und wohin dessen Inhaber zu blicken hat. Die Wände müssen dunkel sein, damit sie sich ja nicht im Bildschirm spiegeln. Selbst ein Hinweis auf eine im Bildschirm reflektierte helle Oberbekleidung fehlt nicht, aber eine Empfehlung für den Fall, dass man gezwungen sein könnte, bei der Arbeit ein weißes Hemd zu tragen.In the second case, twelve different lighting systems, belonging to five different types, were installed in similar rooms in an office building. The survey was carried out four months after the installation. The types of lighting have been selected to represent all possible light distributions, from „VDT-lighting“ with 100 % direct to 100 % indirect and indirect plus direct task lighting. One result of this survey is displayed in fig. 4. In this figure, the „discomfort glare“ caused by different types of lighting as assessed by 30 persons is shown, which is a good approximate to the overall impact of lighting on users. The statistics for the health effects could not be calculated in this case, as the number of the persons in different rooms and also their tasks were too different. However, the general tendency is similar to that of fig. 4 (fig. 5). Only the evaluation of indirect lighting may be worse than it should be due to the fact that in this survey all conditions in the test rooms were unfavorable for the assessment of lighting, e.g., visual tasks, quality of screens, room conditions.

Wenn man die Normen zur Beleuchtung genau nimmt und eng auslegt, können ihre Vorgaben nur mit einem einzigen Leuchtentyp erfüllt werden. Bei allen anderen Produkten müsste der Arbeitgeber der Gewerbeaufsicht bzw. der Berufsgenossenschaft gegenüber nachweisen, warum er nicht gleich den einfacheren Weg genommen hat. Wer aber will sich mehr Aufwand machen und diesen auch noch rechtfertigen müssen? Daher meiden kluge Architekten wie Büroplaner möglichst diesbezügliche Konflikte und nehmen BAP-Leuchten für BAPlätze. Das Ergebnis sieht so aus, wie sich die Protagonisten des kommenden Großraumbüros in den 50er Jahren erträumt haben: Clean aussehende graue Decken mit bündig eingebauten Leuchten, die scheinbar niemanden stören, Lichtstrom optimal auf die Tischflächen gelenkt, auf die die Benutzer im Büro schauen sollen – auch wenn man dort häufig nichts Wichtiges mehr zu sehen bekommt, weil sich alles im Bildschirm abspielt. Leuchtendesign? Wie gestaltet man denn ein viereckiges Loch in der Decke?

Wer hat Probleme mit einer sauberen technischen Lösung?

Die graue Idylle trügt! Aufgefallen ist das Problem wohl zuerst die Innenarchitekten, denen ihr Farbkonzept nicht gelingen wollte. Sie stellten intuitiv fest, dass die zur Raumgliederung gedachten Flächen nicht aussahen wie geplant. Der lästige Effekt ist eine Folge der Bemühungen, Reflexionen auf Bildschirmen zu vermeiden: Leuchten, die diesem Zweck dienen sollen, können die Farben auf Raumteilern nicht so gut wiedergeben. Das ist zwar physikalisch berechenbar und wurde auch vor vielen Jahren von einem bekannten Architekten publiziert, führte aber zu keinen Konsequenzen in der Praxis.

Die Ursache liegt darin, dass Lichttechniker in Graustufen arbeiten. Ihre Zurückhaltung in Sachen Farbe hat aber seinen Sinn: Licht soll Farben wiedergeben, die der Raumgestalter eingebracht hat, und nicht etwa in ein geplantes Farbkonzept hineinreden. Allerdings war dies bei den BAP-Leuchten aber nicht so. Durch die Vorgabe von engen und vor allem unrealistischen Grenzen für die Reflexionsgrade der Räume wurde auch der Umfang der nutzbaren Farben im Raum und an den Möbeln praktisch vorbestimmt. Die Norm verstieß daher gegen eine sinnvolle selbst gesetzte Regel.

Ob die Architekten das Problem bewusst wahrgenommen haben, lässt sich indes nicht feststellen. Nur wenige haben sich gegen den Strom gestellt und dem Raum und seiner Nutzung angemessene Beleuchtungskonzepte entwickelt. Der Rest beugte sich dem faktischen Zwang des Normativen.

In jüngster Zeit hat den Architekten zudem die Trendwende im deutschen Bürohausbau die Entscheidung abgenommen: Die deutschen Unternehmen bauen sich nicht mehr ihre Kathedralen für den eigenen Gebrauch, sondern lassen sich häufig Leasinggebäude erstellen, die sie anschließend mieten. Der Bauherr sorgt sich um zwei Dinge: Koste zum ersten, Vermietbarkeit zum zweiten! In beiderlei Hinsicht kommt ihnen die BAP-Leuchte entgegen: Sie stellt heute – unbeabsichtigterweise – meistens die billigste Alternative dar, die zudem – beabsichtigterweise – den normativen Vorgaben am besten genügt. Was hätte ein Architekt davon, sich gegen solche Argumente aufzulehnen? Er könnte allenfalls zur Festigung seines Rufs beitragen, keine Ahnung von Beleuchtung zu haben und mit teureren Leuchten auch noch gegen eine angeblich gesetzlich verbindliche Lösung beim Arbeitsschutz zu verstoßen.

Während sich der Architekt noch „normgerecht“ aus der Affäre ziehen darf, bleibt das Problem an demjenigen hängen, der es überreicht bekommt: Der Lichtplaner. Dieser Dienstleister fühlt sich häufig in ein enges Korsett der lichttechnischen Normen gepresst, da das Ergebnis seiner Arbeit fast immer gleich ausschaut: Zwei Leuchtenreihen parallel zur Fensterfront, die erste ca. ein Meter, die zweite etwa dreieinhalb Meter vom Fenster entfernt. Da man die Leuchten billig von der Stange bekommt, bleibt von der Dienstleistung nicht viel mehr als Installationsplanung übrig. Und die kann auch der Elektroplaner erbringen.

Lichtplaner als sterbende Zunft?

Am härtesten traf es aber diejenigen, denen die Norm eigentlich nutzen sollte, die Leuchtenhersteller. Die BAP-Leuchte, einst mit vierstelligen Katalogpreisen ausgezeichnet, kann man heute für Großprojekte auch für zweistellige Summen erwerben. Der Stadtstaat Hamburg macht es allen vor: Sämtliche Gebäude im öffentlichen Bereich werden mit Standardleuchten „saniert“, die nach europaweiter Ausschreibung preiswert eingekauft wurden. Die ausschlaggebenden „Qualitätskriterien“: Einsparung von Energie und Kosten! (Zu lesen in „Innovative Lichttechnik in Gebäuden“, OTTI Kolleg, Regensburg,1997)

Die Folgen solcher Entwicklungen schlagen sich nicht nur in einem schrumpfenden Markt nieder, über den sich die Branche beklagt. Das Problem von Herstellern wie Benutzern ist vielmehr, dass sich innovative Konzepte in der Beleuchtungstechnik, die dem Hersteller mehr Umsatz und dem Benutzer besseres Licht bringen, nur schwer durchsetzen. Dabei mangelt es an Innovationen nicht gerade, ganz im Gegenteil! Das Schönste daran ist, dass seit einigen Jahren renommierte Designer sich für Leuchten für den professionellen Gebrauch erwärmen. Ihre Produkte wiederum machen Licht auch für den Architekten von Arbeitsstätten interessant. Alle Beteiligten müssen aber erst die Hürde der TÜV-08/15-Mentalität nehmen, bevor die neue Lichtkultur in Arbeitsräume kommt.

Was die Mitarbeiter von innovativer Beleuchtung haben…

Genormte Standardprodukte von der Stange, preiswert und überall einsetzbar, sind kein Übel an sich. Letztlich dreht auch niemand mehr seine Schrauben selbst. Anders sieht es aber aus, wenn Normen über ein Ausstattungsdetail so nebenbei vorgeben, wie ein Büro denn farblich gestaltet, möbliert und besetzt werden soll. Wenn sich dessen Betreiber nicht an die Vorgaben halten will oder kann, erfährt er, die Beleuchtung sei in Ordnung, aber seine Räume und Arbeitsplätze wären falsch.

Meistens stellt der Betreiber aber keine Fragen, sondern richtet die Arbeitsplätze so ein, wie sie gebraucht werden und es der Raumschnitt zulässt. Dann verspüren die Mitarbeiter die Probleme am eigenen Leibe, wenn eine Beleuchtung, die laut Katalog nicht blenden soll, dennoch blendet. Da man solche Empfindungen traditionell auf die besonderen Merkmale des Benutzers (z.B. Brille) oder auf eine falsch geplante Beleuchtung zu schieben pflegt, hat unser Institut bereits in den 70er Jahren angefangen, systematisch den Gründen nachzugehen.

Konnte man bereits in den 70er Jahren eine allgemein große Ablehnung der künstlichen Beleuchtung an Arbeitsplätzen feststellen, so wuchs der Anteil der Unzufriedenen unerwarteterweise in dem Ausmaß, wie sich die BAP-Beleuchtung ausbreitete. Eigentlich sollte aber gerade sie die Lösung visueller Probleme sein. Wie kann sich man denn an etwas stören, an dem alles, woran man sich stören könnte, beseitigt worden ist? So z.B. unangenehme Blendung, zuviel Wärme, zu große Helligkeit usw.

Um eine verlässliche Antwort auf diese und ähnliche Fragen zu finden, wurden bei dem Projekt „Licht und Gesundheit“ über einen Zeitraum von 15 Jahren 3.800 Personen befragt, davon etwa zwei Drittel am Arbeitsplatz. Dazu wurden die Arbeit und die Arbeitsbedingungen untersucht, bei ca. 1.000 Personen auch das Sehvermögen. Um die Zuverlässigkeit der Methode zu prüfen, wurde eine Untersuchung aus dem Jahre 1976 20 Jahre später in einer fast identischen Umgebung mit zwei unterschiedlichen Benutzergruppen wiederholt.

Das Gesamtergebnis fiel sehr unerfreulich für den Lichttechniker aus:

– Der überwiegende Teil der Befragten findet die künstliche Beleuchtung nicht nur unangenehm, sondern auch als eine ständige Beeinträchtigung der Gesundheit (59%). Bei ca. 20 Millionen Büromitarbeitern sind es fast 12 Millionen Menschen!
– Sehbeschwerden stellen die häufigste Gesundheitsstörung im Büro dar (50% am Bildschirm, 35% am Schreibtisch).
– In den Fensterzonen der Büros, wo das Tageslicht dominiert, erleben die Mitarbeiter viel seltener Gesundheitsstörungen als diejenigen, die in den künstlich beleuchteten Bereichen arbeiten. Und das auch an Bildschirmarbeitsplätzen! Nach der Norm sollten diese Arbeitsplätze aber dort gar nicht eingerichtet werden.
– Gesundheitsstörungen wie „rasche Ermüdung“, „Kopfschmerzen“, „Konzentrationsschwäche“ u.ä. hängen wesentlich stärker mit der Art der künstlichen Beleuchtung zusammen als mit der ausgeführten Tätigkeit.
– Die eigens für Bildschirmarbeitsplätze entwickelte BAP-Beleuchtung verursacht mehr Gesundheitsstörungen und Blendung als jede andere der untersuchten Systeme.
– Die ermittelten Probleme gehen fast ausnahmlos auf die Art der Beleuchtung zurück, da die nach 20 Jahren wiederholte Untersuchung exakt das gleiche Ergebnis lieferte.

Ähnlich unangenehme Ergebnisse haben andere Untersuchungen zutage gefördert, wenn auch mit anderer Betonung (z.B. Bodmann und andere, Universität Karlsruhe; Krueger und Mitarbeiter, ETH Zürich; Hedge und andere, Cornell University, USA).

Dennoch braucht die Lichttechnik ihr Licht nicht unter dem Scheffel zu verstecken, denn ebenso klar wie die angeführten Ergebnisse, fallen die Aussagen der Studie über verbesserte Leuchtenkonzepte aus:

– Mit einer „guten“ Beleuchtung kann man nicht nur Beschwerden vermeiden, sondern auch Wohlbefinden fördern.
– Fanden übliche Beleuchtungssysteme bei weniger als 20% der Befragten Anklang, können neue Konzepte bis zu 90% positive Akzeptanz finden.
– Mit neuen Systemen lässt sich nicht nur Akzeptanz steigern, sondern Energieverbrauch senken und Wirtschaftlichkeit steigern.

Diese wundersame Wandlung der Beleuchtung ist unseres Erachtens Folge weniger konzeptioneller Änderungen, die in den letzten Jahren in der Technik Eingang gefunden haben:

– Betonung der Räumlichkeit: Ein hoher Indirektanteil schafft einen hellen Raumeindruck.
– Mildes Licht: Sichtbare Oberflächen im Raum weisen moderate, harmonisch verteilte Helligkeiten auf, Lampen bleiben für den Benutzer unsichtbar, wohin er auch blickt.
– Flexibilität: Die Beleuchtung bleibt bei beliebiger Aufstellung der Arbeitsplätze im Raum störungsfrei für den Benutzer.
– Individuelle Beeinflussbarkeit: Arbeitsplatzleuchten, aber auch Zusatzeinrichtungen an sonstigen Leuchten, die z.B. die Lichtverteilung direkt/indirekt zu ändern erlauben, ermöglichen eine Anpassung des Lichts an die Erfordernisse des Arbeitsplatzes bzw. an die Bedürfnisse des Benutzers.

Wie wichtig das Letztere ist, zeigt sich daran, dass sogar der Gesetzgeber eine Anpassung an das individuelle Sehvermögen des Benutzers fordert (s. Bildschirmarbeitsverordnung). So kehrt die vor einigen Jahrzehnten aus dem Büro vertriebene Individualbeleuchtung mit Hilfe gesetzlicher Vorschriften wieder zurück.
Bleibt noch zu ergänzen, dass im Markt ein Wettbewerb an Vielfalt eingesetzt hat, der neue Chancen für den Designer bietet, der Form und Funktionalität zu paaren versteht.

So etwas wie beim Bundespreis „Gute Form“ 1983 – Arbeitsplatz Büro, als man u.a. Beleuchtung ausgelobt hatte, aber mangels Masse keinen Preis vergeben wollte, kann sich in unseren Tagen nicht mehr wiederholen. Die diesjährige Weltlichtschau auf der Hannover Messe hat mit vielfältigen Innovationen aufgewartet, die, auch wenn sie nicht einen Preis bekommen, doch das Auge des Benutzers erfreuen werden.


© 2001 Dr.-Ing. Ahmet Çakir

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