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Die Bildschirmarbeitsplatznorm und deren Auswirkungen


Autor

Joachim Leibig

Kurzfassung

Der Normentwurf E DIN 5035 Teil 7/10.2001 „Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen“ der Normenreihe „Beleuchtung mit künstlichem Licht“ stellt für Räume mit Bildschirmarbeitsplätzen eine ganzheitliche Betrachtung der Beleuchtung auf der Basis von Tageslicht und künstlicher Beleuchtung dar. Dieser Entwurf, der im Oktober 2001vorgestellt wurde, wird nach der Einarbeitung der Einsprüche verabschiedet und stellt dann den anerkannten Stand der Technik dar.

Beitrag

Der Normentwurf E DIN 5035 Teil 7/10.2001 „Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen“ der Normenreihe „Beleuchtung mit künstlichem Licht“ stellt für Räume mit Bildschirmarbeitsplätzen eine ganzheitliche Betrachtung der Beleuchtung auf der Basis von Tageslicht und künstlicher Beleuchtung dar. Dieser Entwurf, der im Oktober 2001 vorgestellt wurde, wird nach der Einarbeitung der Einsprüche verabschiedet und stellt dann den anerkannten Stand der Technik dar.

Gründe für die Neufassung der DIN 5035-7 vom September 1988

Seit dem 31.12.1999 müssen in der Bundesrepublik Deutschland alle Bildschirmarbeitsplätze den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) entsprechen. Diese beschreibt somit lediglich die Ziele einer guten Beleuchtung, sagt aber nicht, wie diese zu erreichen sind. Für die Umsetzung in der Praxis ist also eine Konkretisierung erforderlich. Der Normentwurf kann nach seiner Verabschiedung zu einer Norm als eine Anleitung für die Umsetzung der lichttechnischen Anforderungen der BildscharbV für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen angesehen werden. Die mit dieser Norm abzulösende DIN 5035-7 vom September 1988 basierte auf der damals vorhandenen Bildschirmgeräte-Technik und hat nur in einem kurzen Abschnitt die Zielrichtung für die in Aussicht gestellte fortschrittliche Bildschirmtechnologie skizziert. Diese ist heute Stand der Technik und hat auch in den Büros Einzug gehalten.

Zusammenfassung und Erläuterung der wesentlichsten Neuerungen und Inhalte

Anwendungsbereich Diese Norm legt unter Berücksichtigung der Anordnung der Bildschirmarbeitsplätze und der Aufstellung der Bildschirmgeräte spezielle Anforderungen und Empfehlungen fest für die

  • Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen,
  • beleuchtungsbezogene Gestaltung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen,
  • beleuchtungsbezogene Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes,
  • Beleuchtung und beleuchtungsbezogene Gestaltung einzelner Bildschirmarbeitsplätze, z.B. in Schalterhallen, in Fertigungsbereichen, in Lagern,
  • Beleuchtung und beleuchtungsbezogene Gestaltung einzelner Bildschirmarbeitsplätze an Maschinen.

Begriffe

Die für das Verständnis dieser Norm wichtigen Begriffe werden definiert, die wichtigsten werden hier erläutert. Arbeitsbereich Neue Arbeitsorganisationen und Arbeitsformen im Bürobereich sowie die Fortentwicklung der Beleuchtungstechnik ermöglichen es, Büroräume in Arbeitsbereiche zu unterteilen, wobei unter dem Arbeitsbereich der räumliche Bereich verstanden wird, in dem die Arbeitsaufgabe verrichtet wird. In Räumen mit einem oder mehreren Bildschirmarbeitsplätzen sind im allgemeinen mehrere unterschiedliche Arbeitsbereiche vorhanden, z.B.

  • Arbeitsbereich Bildschirmarbeit
  • Arbeitsbereich Besprechung
  • Arbeitsbereich Lesetätigkeit an Schrank- und Regelflächen.

Der Arbeitsbereich Bildschirmarbeit setzt sich im Bürobereich aus den Arbeitsflächen und der jeweiligen Benutzerfläche zusammen:

  • Flächen, auf denen Sehaufgaben durchgeführt werden (Arbeitsflächen),
  • Flächen, auf denen die dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Arbeitsmittel angeordnet sind (Arbeitsflächen),
  • Flächen, die bei der funktions- und sachgerechten Ausübung der Bildschirmarbeit erforderlich sind (Benutzerflächen). Der Arbeitsbereich Besprechung setzt sich im Bürobereich zusammen aus
  • Tischfläche (Arbeitsfläche),
  • Benutzerfläche.

Der Arbeitsbereich Lesetätigkeit an Schrank- und Regalflächen setzt sich zusammen aus

• Flächen ab einer Höhe von 0,50 m bis zu einer Höhe von 2,00 m über dem Fussboden.

Arbeitsflächen und Benutzerflächen

Die Definition und die erforderlichen Abmessungen der Arbeits- und Benutzerflächen für die Arbeitsbereiche Bildschirmarbeit und Besprechung sind in der Norm DIN 4543-1 „Büroarbeitsplätze – Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büro-möbeln, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung“ festgelegt. Sie werden in der Berufsgenossenschaftlichen Information „Flächennutzung im Büro – Beispiele verschiedener Arbeitsplätze (SP2.6/2)“ dargestellt und erläutert.

Arbeitsflächen werden als Flächen von Arbeitstischen und angrenzenden Flächen in Arbeitstischhöhe definiert. Dies sind in der Regel die Schreibtischflächen, bei Tischkombinationen zusätzlich die Flächen von dazugehörigen Verkettungselementen oder Beistellcontainern. Um die notwendigen Arbeitsmittel ergonomisch auf dem Arbeitstisch anordnen zu können, soll die Arbeitsfläche mindestens 1600 mm breit und 800 mm tief sein. Werden für Tätigkeiten nur wenige Arbeitsmittel benötigt, z.B. bei ausschliesslicher Tätigkeit am Bildschirm ohne Papiervorlagen, kann die Arbeitsfläche bis auf eine Mindestgrösse von 1200 mm x 800 mm verringert werden. Schreibtische mit solch geringen Abmessungen von Arbeitsflächen werden häufig in Call-Centern eingesetzt.

Benutzerflächen schliessen sich an die Arbeitsflächen an, auf diesen stehen die Arbeitsstühle. Die Benutzerfläche muss ausreichend bemessen sein, um die natürlichen Bewegungsabläufe des Menschen nicht zu behindern, um für wechselnde Körperhaltungen (Sitzen und Stehen) angemessenen Platz zu bieten und um das dynamische Sitzen zu ermöglichen. Die Tiefe der Benutzerfläche am Arbeitsplatz muss dafür mindestens 1000 mm, für Besprechungs- und Besucherplätze mindestens 800 mm betragen.

Dynamisches Sitzen, d.h. der Wechsel zwischen vorgeneigter, mittlerer und zurückgeneigter Sitzposition ist typisch für die Arbeitshaltung eines Nutzers am Bildschirmarbeitsplatz. Gerade in der zurückgeneigten Sitzposition, wobei der Stuhl häufig etwas zurückgerollt wird, wird viel gelesen. Diese Sitzhaltung wird auch dann eingenommen, wenn der Nutzer sich an seinem Arbeitsplatz mit einem Mitarbeiter unterhält.

Umgebungsbereich:  Der Umgebungsbereich ist der räumliche Bereich, der sich direkt an einen oder mehrere Arbeitsbereiche anschliesst und bis 0,5 m vor die Raumwände reicht. Damit wird erreicht, dass der gesamte Raum mit einer „Grundbeleuchtungsstärke“ belegt wird, so dass keine dunklen Zonen auftreten. Adaptationsstörungen zwischen den Arbeitsbereichen und der Umgebung können somit weitgehend vermieden werden.

Beleuchtungsstärke: In der E DIN 5035-7 werden für die einzelnen Arbeitsbereiche Wartungswerte der horizontalen, zylindrischen und vertikalen Beleuchtungsstärken als Mittelwerte festgelegt. Die zylindrischen Beleuchtungsstärken wurden eingeführt, um einerseits eine gute visuelle Kommunikations zwischen den einzelnen Mitarbeitern zu ermöglichen – Kriterium ist gute Erkennbarkeit des Gesichtes – und andererseits eine angenehme Helligkeit vertikaler Flächen und somit eine angenehme Raumhelligkeit zu erreichen.

Begrenzung der Direktblendung durch Leuchten Das in DIN 5035-1 festgelegte Verfahren zur Begrenzung der Direktblendung durch Leuchten soll aufgrund der zukünftigen DIN EN 12464 durch das UGR (Unified Glare Rating)-Verfahren abgelöst werden. Begrenzung der Reflexblendung In diesem Abschnitt wird im wesentlichen die Reflexblendung auf der Bildschirmoberfläche behandelt. Die leuchtenden Flächen im Raum beeinflussen in engem Zusammenhang mit

  • den Reflexionseigenschaften der Bildschirmoberfläche,
  • der Bildschirmpolarität,
  • dem Bildschirmkrümmungsradius

die visuelle Informationsaufnahme.

Durch Entspiegelungsmassnahmen der Bildschirmoberfläche können höhere Leuchtdichten von Flächen, die sich auf dem Bildschirm spiegeln, zugelassen werden. In Abhängigkeit von der Bildschirmklasse und Bildschirmpolarität dürfen die Leuchtdichten von Leuchten und von denjenigen Flächen im Raum, die sich auf dem Bildschirm spiegeln, z.B. Wände, Einrichtungsgegenstände, Stellwände, Fenster und Oberlichter, die in E DIN 5035-7 angegebenen Grenzwerte der mittleren Leuchtdichte nicht überschreiten.

Durch den Krümmungsradius der Bildschirme wird der Raumwinkelbereich, aus dem störende Spiegelungen auftreten können, begrenzt. Je geringer die Bildschirmoberfläche gekrümmt ist (grosse Bildschirmradien), um so geringer ist dieser Raumwinkelbereich. Daher müssen die in Tabelle 1 angegebenen Grenzwerte der mittleren Leuchtdichte von Leuchten bei den heutigen Bildschirmen erst ab einem Ausstrahlungswinkel ? = 65° rund um die Leuchte, eingehalten werden.

Tabelle1

Tabelle 1 Zulässige Leuchtdichtewerte von Leuchten und Raumflächen, die sich für den Nutzer  auf dem Bildschirm spiegeln, in Abhängigkeit von der Bildschirmgüte bezüglich  Entspiegelung und Sichtbarkeit sowie von der Polarität des Bildschirms. Planung der Beleuchtung In diesem Abschnitt wird in bezug auf die Planung von Beleuchtungsanlagen dem Tageslicht eine besondere Bedeutung zugewiesen.

Berücksichtigung des Tageslichtes

Die lichttechnische Gestaltung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen sollte nicht nur die künstliche Beleuchtung, sondern grundsätzlich auch das Tageslicht berücksichtigen. Die ausschliessliche Nutzung von künstlichem Licht sollte beschränkt werden auf die Dunkelstunden und auf Arbeitsstätten, die aus betriebstechnischen Gründen auf Tageslicht verzichten müssen. Um positive biologisch-physiologische und psychologische Wirkungen in bezug auf das subjektive Wohlbefinden zu erzielen, können wesentlich höhere Beleuchtungsstärken zweckmässig sein, als in dieser Norm angegeben. Bei der Anordnung von Arbeitsplätzen in Fensternähe können solche Beleuchtungsniveaus erreicht werden. Dies kann jedoch bei der Arbeit am Bildschirm zu Beeinträchtigungen der Sichtbarkeit der Bildschirminformation führen. Deshalb müssen nach der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) Fenster in Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein.

Planung der künstlichen Beleuchtung

Für die Planung der künstlichen Beleuchtung ist eine Reihe grundlegender Kriterien zu berücksichtigen, um eine ergonomisch richtige, ästhetisch befriedigende und akzeptanzfindende Beleuchtung zu erreichen. Um die in der heutigen Zeit gewünschte Freiheit bei der Gestaltung von Büroräumen sinnvoll ausfüllen zu können, empfiehlt E DIN 5035-7 drei unterschiedliche Beleuchtungskonzepte.

Beleuchtungskonzepte

Je nach Aufgabenstellung lassen sich die drei empfohlenen Beleuchtungskonzepte mit Beleuchtungssystemen gestalten, die in bzw. an der Decke, an der Wand, am Möbel, auf dem Fussboden installiert oder frei aufstellbar sein können.

Raumbezogene Beleuchtung: Unter dem Beleuchtungskonzept „Raumbezogene Beleuchtung“ wird eine gleichmässige Beleuchtung des Raumes oder von Raumzonen verstanden, die an allen Stellen etwa gleiche Sehbedingungen schafft.

Arbeitsbereichbezogene Beleuchtung: Bei diesem Konzept kann die künstliche Beleuchtung an die jeweiligen Arbeitsbereiche angepasst werden. Durch die unterschiedlichen Helligkeitsniveaus der einzelnen Arbeitsbereiche und des Umgebungsbereiches werden Lichtzonen geschaffen, die die Atmosphäre des Raumes positiv beeinflussen können. Werden mobile Beleuchtungssysteme eingesetzt, eignet sich dieses Beleuchtungskonzept auch für Räume, in denen die Anordnung der Arbeitsbereiche in der Planungsphase nicht bekannt ist bzw. eine flexible Anordnung vorgesehen ist.

Teilflächenbezogene Beleuchtung: Unter dem Beleuchtungskonzept „Teilflächenbezogene Beleuchtung“ wird eine Beleuchtung des Raumes verstanden, die die einzelnen Arbeitsbereiche und den Umgebungsbereich gesondert beleuchtet, wobei innerhalb des Arbeitsbereiches „Bildschirmarbeit“ eine Teilfläche von mindestens 600 x 600 mm durch eine Arbeitsplatzleuchte beleuchtet wird. Diese  Teilfläche ist für bestimmte Sehaufgaben vorgesehen, z.B. für Lesen und Schreiben von Texten sowie für Betrachten von graphischen Darstellungen auf Papier. Werden mobile Beleuchtungssysteme eingesetzt, eignet sich dieses Beleuchtungskonzept auch für Räume, in denen die Anordnung der Arbeitsbereiche in der Planungsphase nicht bekannt ist bzw. eine flexible Anordnung vorgesehen ist. Die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke sollte sich auf der Teilfläche deutlich von der auf der verbleibenden Fläche des Arbeitsbereiches „Bildschirmarbeit“ abheben und mindestens 750 lx betragen.

Beleuchtungsarten

Die Sehbedingungen am Arbeitsplatz werden in starkem Maße von der Lichtstärkeverteilung und der Anordnung der Leuchten in bezug zum Arbeitsplatz beeinflußt. Die Beleuchtungsarten werden nach der Art der Lichtstärkeverteilung der Leuchten definiert zu:

  • Direktbeleuchtung,
  • Indirektbeleuchtung,
  • Direkt-/Indirektbeleuchtung.

Die Vor- und Nachteile dieser Beleuchtungsarten werden beschrieben, Anwendungshinweise für die Anordnung der entsprechenden Leuchten werden gegeben.

Beleuchtung einzelner Bildschirmarbeitsplätze

In Arbeitsräumen, die primär nicht für Bildschirmarbeit ausgelegt sind, z.B. Schalterhallen, im Fertigungs- und Lagerbereich sowie in ähnlichen Arbeitsstätten, kann es neben den Arbeitsplätzen, an denen nicht am Bildschirm gearbeitet wird, auch einzelne Bildschirmarbeitsplätze geben. Für solche Arbeitsplätze wird in diesem Abschnitt eine Reihe von Hinweisen gegeben.

Wartungsfaktor

In diesem Abschnitt wird darauf hingewiesen, dass durch den Einsatz geeigneter Lampen, Betriebsgeräte und Leuchten sowie durch die Wahl zweckmässiger Reflexionsgrade der Raumbegrenzungsflächen und der Möblierung der Wartungsfaktor, die Wartungsintervalle und damit auch die Investitions- und Betriebskosten optimiert werden können.

Zusammenfassung

Mit dem Entwurf E DIN 5035-7/10.2001 wurde unserer Meinung nach ein Hilfsmittel geschaffen, das

  • dem Nutzer eine adäquate Beleuchtung zum störungsfreien, humanen Arbeiten am und mit dem Bildschirm gewährleistet,
  • dem Betreiber die Gewißheit gibt, mit einer nach dieser Norm geplanten Beleuchtungsanlage zukunftssicher zu sein,
  • dem Planer einerseits die Freiheit gibt, unterschiedliche Beleuchtungslösungen vorzuschlagen (die u.a. auch die Belange der Architektur besser berücksichtigen), andererseits der fortschrittlichen Bildschirmtechnik sowie den geänderten Arbeits-organisationen und Arbeitsformen Rechnung zu tragen.

Es ist unser Bestreben, E DIN 5035-7 so schnell wie möglich als Norm zu verabschieden, um die zur Zeit vorherrschende Verunsicherung zu beseitigen.

© 2002 Dipl.-Ing. Joachim Leibig


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