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Bildschirmtechnik und Beleuchtung – Eine Frage der Robustheit


Autor

Peter Schäfer

Vortrag bei der Konferenz
„Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen – Neue Regelungen, neue Konzepte, neue Lösungen“,
4./5. Oktober 2001, Berlin
Veranstalter: ERGONOMIC Institut

Kurzfassung

Der Beitrag behandelt folgende Aspekte:

  • Bildschirmarbeitsverordnung;
  • übliche Beleuchtungsumgebung im Büro;
  • Bildschirmqualität (Darstellungsqualität, Entspiegelung);
  • welche Entspiegelung in welcher Beleuchtungsumgebung;
  • mögliche EMV-Probleme; BG-PRÜFZERT-Zeichen.

Vortrag Schaefer als PDF

Beitrag

Bildschirmgeräte werden heutzutage unter vielfältigsten Beleuchtungsbedingungen verwendet. Dabei ist die Variation der Beleuchtungsstärken im Bürobereich mit ca. 300 lx bis 1.000 lx noch relativ gering, Notebooks werden demgegenüber zwischen einigen zehn lx und einhunderttausend lx eingesetzt.

Bezüglich der Darstellungsqualität verlangt die Bildschirmarbeitsverordnung eine scharfe, deutliche und ausreichend große Zeichengestaltung. Eine nähere Betrachtung der Darstellungsqualität von heutigen Bildschirmen zeigt zwar in den letzten Jahren große Verbesserungen, aber auch noch Defizite in Bezug auf Leuchtdichten, Kontraste und Auflösung. Nicht umsonst werden viele Dokumente ausgedruckt, um sie zu lesen.

Auch die nach der Bildschirmarbeitsverordnung geforderte Vermeidung von störenden Reflexionen ist gerätetechnisch erst bei wenigen Geräten – insbesondere bei LCD-Bildschirmen – gewährleistet. So kann eigentlich nur ein Bildschirm bedenkenlos in allen Büroumgebungen eingesetzt werden, der entsprechend der Norm ISO 9241-7 für Positiv- und Negativdarstellung in Klasse I eingestuft wurde. Für CRT-Bildschirme sollte man in Negativdarstellung auch noch die Klasse II akzeptieren, da sich kaum bessere Geräte auf dem Markt finden lassen. Leider machen diese Bildschirme nur ca. 20% der insgesamt verkauften aus.

Ein GS-Zeichen könnten alle Geräte erhalten, die ISO 9241-7 einhalten, vorausgesetzt, sie erfüllen alle anderen Voraussetzungen. Leider dokumentiert das GS-Zeichen aber nur die Einhaltung von Mindestanforderungen bezüglich Sicherheit und Ergonomie. Die Einhaltung weitergehender Anforderungen bestätigt das BG-PRÜFZERT-Zeichen mit dem Zusatz „sicher, ergonomisch, emissionsarm“.

Geräte mit diesem Zeichen sind:

  • sicherheitstechnisch und ergonomisch einwandfrei und entsprechen den Empfehlungen des Fachausschusses Verwaltung
  • in vollem Umfang gebrauchstauglich
  • gewährleisten bei sachgerechter Anwendung, dass die Schutzziele von Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsverordnung eingehalten werden.

Bisher gebräuchliche Entspiegelungsverfahren sind entweder gut und teuer oder weniger gut und preiswert. Einige Verfahren, die sich in der Entwicklung befinden, versprechen eine kostengünstige und trotzdem gute Alternative.


© 2001 Dr. rer. nat. Peter Schäfer

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