Licht für Gesundheit

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Die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit Tageslicht


Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt die allgemeinen Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden fest. Die nachgeordneten Arbeitsstättenrichtlinien ASR 7/1 und ASR 7/3 enthalten Regeln, wie die Maßgaben der Verordnung erfüllt werden können. Auch berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerke beschäftigen sich mit diesem Thema – bisher befassten sie sich fast ausschließlich mit der künstlichen Beleuchtung von Arbeitsstätten zur Erfüllung einer Sehaufgabe. Das Tageslicht und seine positiven Wirkungen blieben dabei meist unberücksichtigt.

Im Bereich Arbeitsschutz sind in Verbindung mit dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) zwei Verordnungen mit Bezug auf die natürliche Beleuchtung durch Tageslicht zu nennen:

• die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und

• die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV).

Durch die neue Arbeitsstättenverordnung wurde im Jahre 2004 die Europäische Arbeitsstättenrichtlinie (89/654/EWG) in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Diese EU-Richtlinie regelt u. a. die Beleuchtung:

Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und

mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer angemessene künstliche Beleuchtung ausgestattet sein.

Zudem müssen Fenster, Oberlichter und Glaswände je nach Art der Arbeit und der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen.

Dieser grundsätzliche Vorrang des Tageslichts bei der Arbeitsstätten- bzw. Arbeitsplatzbeleuchtung wird nun durch die in 2006 veröffentlichte Berufgenossenschaftliche Regel 131 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ konkretisiert und durch die  Berufsgenossenschaftliche Information 7007 „Tageslicht am Arbeitsplatz“ mit Ausführungsbeispielen und Anwendungsbeschreibungen ergänzt. Dieser Beitrag beschreibt die der BGI 7007 zu Grunde liegenden Zusammenhänge zwischen dem Tageslicht und der Sehaufgabe bzw. seinen psychologischen und physiologischen Wirkungen auf den Menschen.


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