Autor
Dr. Kathrin Kellermann, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Kurzfassung
Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es ist das Mantelgesetz für Verordnungen, die für Bildschirmarbeit relevant sind: Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Arbeitsmittelbenutzungsverordnung. Die daraus resultierenden Anforderungen an die Beleuchtung bei Bildschirmarbeit werden im Überblick dargestellt.
Beitrag
1 Die moderne Konzeption der Arbeitsschutzgesetzgebung
Mit der Konzeption des Arbeitsschutzgesetzes von 1996 folgt Deutschland der Regelungssystematik der europäischen Arbeitsschutzrichtlinien, nach denen Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen, nicht aber detaillierte Verhaltensvorgaben und Regelungen festgesetzt werden. Durch flexible Grundvorschriften soll den Betrieben Spielraum für die an ihre Situation angepassten Arbeitsschutzmaßnahmen gegeben werden. Der gleichen Systematik folgen auch nationale Verordnungen, die seit 1996 auf der Basis des Arbeitsschutzgesetzes neu erlassen werden.
Hinweise zur konkreten Umsetzung der Schutzziele werden dem Anwender untergesetzlich angeboten (Abbildungen 1 und 2)
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Abbildung 1
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Abbildung 2
2 Überblick zu Regelungen über das staatliche Arbeitsschutzrecht im Hinblick auf Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen
Das Arbeitschutzgesetz ordnet sich in die Rechtssystematik des staatlichen Arbeitsschutzgesetzes ein (Abbildung 3). Es ermächtigt in § 18 die Bundesregierung, Vorschriften zu Regelungsgebieten des Arbeitsschutzgesetzes zu erlassen. Für das Einzelthema „Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen“ sind Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung relevant (Abbildung 4).
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Abbildung 3
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Abbildung 4
Die Arbeitsstättenverordnung gibt Hinweise zur Beleuchtung im Zusammenhang mit allgemeinen Anforderungen an Räume, Verkehrswege und Einrichtungen in Gebäuden (Abbildung 5).
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Abbildung 5
§ 7 regelt: Sichtverbindungen nach außen, Lichtschalter, Art und Weise sowie Funktion künstlicher Beleuchtungseinrichtungen, Mindestbeleuchtungsstärke für Allgemeinbeleuchtung sowie Sicherheitsbeleuchtung (Abbildung 6).
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Abbildung 6
Die verbindlichen Vorgaben zu Sichtverbindungen, künstlicher Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung sind durch Empfehlungen in Arbeitsstättenrichtlinien konkretisiert (Abbildungen 7-9).
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Abbildung 7
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Abbildung 8
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Abbildung 9
Konkreter, weil sachbezogen, werden die Forderungen zur Beleuchtung in der Bildschirmarbeitsverordnung getroffen. Im Anhang über die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden Anforderungen (Abbildung 10) werden bildschirmspezifische Beleuchtungsprobleme benannt (Abbildungen 11 und 12).
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Abbildung 10
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Abbildung 11
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Abbildung 12
3 Beleuchtungsanforderungen der EU-Arbeitsstättenrichtlinie
Die allgemeinen Regelungen der EU-Arbeitsstättenrichtlinie (Abbildung 13) fordern zur Beleuchtung am Arbeitsplatz unter anderem, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für angemessene künstliche Beleuchtung ausgestattet sein sollen (Abbildung 14).
Es ist beabsichtigt, diesen von sehphysiologischen Grundsätzen getragenen Forderungen nach ausreichendem Tageslicht am Arbeitsplatz bei der Überarbeitung des Arbeitsstättenrechts Rechnung zu tragen.
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Abbildung 13
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Abbildung 14
© 2001 Dr.-Ing. Kartrin Kellermann