Licht und Gesundheit
Licht und Gesundheit
2010
In grauer Vorzeit der Lichttechnik hat irgend ein Mensch (vermutlich ein US-Lichtforscher) ein Gesetz aufgestellt, dass zum Allerheiligsten der Lichttechnik gehört: 1:3:10. Die Rede ist von „harmonischen“ Verhältnissen der Leuchtdichten. Kurz gesagt, bedeutet das Gesetz, dass ein Sehobjekt nicht allzu heller sein darf als seine Umgebung, bzw. die Umgebung nicht allzu viel heller als das Sehobjekt, wenn dieses dunkel sein muss. Wenn ein Innenarchitekt einen gemütlichen Raum gestaltet, wählt er die Möbel und Wandfarben nach diesem „Gesetz“, das er freilich nicht kennt. Wer nach Raumpsychologie nach Feng Shui-Art fragt, bekommt eine ähnliche Antwort. Krasse Kontraste sollen das Auge nicht stören. Nur wer sich auf schrille Art bemerkbar machen möchte, wählt größere Kontraste.
Heute bekam ich einen Entwurf für eine Norm für Bildschirme. Darin steht geschrieben, dass ein gleichbleibendes Gesichtsfeld Unterschiede bis zum 100fachen aufweisen darf, ohne dass negative Folgen bemerkbar würden. Da fiel mir gleich die Situation in den Call Centern ein. Die Damen glotzen den ganzen Tag stur in die gleiche Richtung, weil sie keine Chance haben, woanders hin zu gucken. Wenn ihr Bildschirm nun auf die üblichen 200 cd/m2 eingestellt worden ist, dürfen die Wände 20.000 cd/m2 hell sein. Das entspricht etwa einem tropischen Sandstrand, wenn die Sonne mittags drauf knallt. Feng Shui!
Man darf zwar keine Höchststrafe für groben Unfug verhängen. Aber den Autor für eine Weile in die Umgebung einsperren, die er für andere erträglich hält, dürfte doch erlaubt sein?
Harmonische Umgebung
20.05.10
Die wahre Grausamkeit ist von keinem Machtmittel beschränkt.
Karl Kraus