Licht und Sicherheit
Licht und Sicherheit
2012
Zu den nicht ausrottbaren Vorstellungen des Menschen gehört der Glaube an die „Sicherheit“ vom Licht. Kaum jemand wird beim Gedanken an eine Lichtquelle auch nur einen kleinen Gedanken an die Gefahren verlieren, die mit ihr verbunden sein können. Außer, dass man besser die Anschlüsse nicht anfasst. Dabei waren bereits die archaischen Lichtquellen ganz schön heiß. Wie schlimm heutige sein können, habe ich bei einem unbedachten Handeln selbst erlebt. Im Labor hatte ich eine Projektionslampe nach langer Benutzung ausgeschaltet und wollte etwas später mit dem feuchten Finger prüfen, ob sie kalt genung war. Peng! Zum Glück befand sich das Ding in einem Kasten.
Doch auch bei ihrer eigentlichen Funktion können Lichtquellen ganz schön gefährlich sein, beim Leuchten. Das hängt zum einen damit zusammen, dass manche Lichtquelle auch Konterbande ausstrahlt (UV, IR) und manche zuviel des Guten, zu viel Energie für das unbewaffnete Auge. Mir sitzt noch eine Szene aus dem Institut für wissenschaftlichen Film Göttingen im Gedächtnis, bei der das zu filmende Objekt, ein Insekt, vor unseren Augen verdampfte, als sie mit einer halben Million Lux bestrahlt wurde.
Seit September 2011 ist die Prüfung der photobiologischen Sicherheit nach „DIN EN 62471“ Bestandteil der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und somit verpflichtend für die CE-Kennzeichnung von Lampen, Lampensystemen und Leuchten. Wurde auch Zeit, denn so neu ist die Norm nun wieder nicht. Zuerst hatte die CIE, das ist die Dachorganisation aller Lichttechniker der Welt, eine ihrer ersten „Normen“ verfasst, CIE S 009:2002. Ich sage deswegen „Normen“, weil die CIE auch früher solche Papiere veröffentlicht hatte, die aber „Technical Report“ hießen. Der neue Norm ist halt marketingsmäßig korrekt. Die CIE ist kein Neuling auf dem Gebiet, man kann diesbezügliche Aktivitäten und deren Ergebnisse unter http://www.cie.co.at/div6/tcs.htm finden, der Webseite von „DIVISION 6 PHOTOBIOLOGY AND PHOTOCHEMISTRY“.
Später hat die IEC, das ist kein Tippfehler, die Norm als „Photobiological safety of lamps and lamp systems“ unter der Nummer CEI IEC 62471 unter die Leute gebracht, das war 2006. Da solche Normen in Europa nicht notwendigerweise beachtung finden, wurde daraus EN 62471:2008. Der letzte Schritt war dann DIN EN 62471:2009-03. Zumindest die Angabe des Ausgabedatums ist unerreicht präzise, bei DIN-Normen wird auch der Monat angegeben, sonst nur das Jahr. Wer weiß, vielleicht gibt es Wunder bzw. mehrere Ausgaben einer DIN-Norm im selben jahr.
Die Norm stellt, laut Deutsches Institut für Normung, eine Anleitung für die Untersuchung der photobiologischen Sicherheit von Lampen und Lampensystemen, einschließlich Leuchten, zur Verfügung. Im Speziellen werden Grenzwerte für die Bestrahlung, Referenzmessverfahren und ein Klassifizierungsschema für die Untersuchung und den Schutz bezüglich photobiologischer Gefahren von allen elektrisch betriebenen inkohärenten optischen Breitbandstrahlungsquellen, LEDs eingeschlossen, aber nicht für Laser, im Wellenlängenbereich von 200 nm bis 3 000 nm spezifiziert.
Für den Anwender sind die Risikogruppe wichtig, die ausgewiesen werden muss, es sei denn, die Norm gibt das Risiko als gering vor:
Freie Gruppe: Lampen/Leuchte stellen keine photobiologische Gefahr
dar.
Risikogruppe 1: Lampen/Leuchten stellen aufgrund normaler Einschränkungen durch das Verhalten der Nutzer keine Gefahr dar.
Risikogruppe 2: Lampen/Leuchten stellen aufgrund der Abwendreaktionen von hellen Lichtquellen oder durch thermisches Unbehagen keine Gefahr dar.
Risikogruppe 3: Lampen/Leuchten stellen schon für flüchtige oder kurzzeitige Bestrahlung eine Gefahr dar. Eine Verwendung in der allgemeinen Beleuchtung ist nicht erlaubt.
Was lernt uns das? Unter der Risikogruppe 3, Lampe/Leuchte ist nur für bestimmte Anwendungen gedacht/zulässig, und über „Freie Gruppe“, keine Gefahr, gibt es zwei Risikogruppen, die für die Allgemeinbeleuchtung zulässig sind.
Ergo? Man sollte es tunlichst vermeiden, Lichtquellen aus einer Risikogruppe durch solche aus einer höheren Risikogruppe zu ersetzen, egal ob sie zugelassen sind, oder auch nicht.
Mehr zu dieser Logik ist in einer Studie zu lesen, die am 25. Oktober 2010 von ANSES (französische Behörde für Ernährung und Umwelt- und Arbeitsschutz) mit einer Presseerklärung präsentiert wurde, die vor Gefahren mit der Beleuchtung mittels LED warnt.
In dieser Website s. LED als Gefahr?
Damit es nicht ins Auge geht
27.02.12
Unsicherheit kann sich mit Sicherheit länger halten als Sicherheit.
Brigitte Fuchs
Sprachgenie
Wie sicher ist das?
d. Blog.