Licht und Sicherheit
Licht und Sicherheit
2011
Eigentlich, ja, in der Praxis wohl nein, weil sich Generationen von Arbeitsschützern (das sind nicht die, die die Arbeit vor der Erledigung schützen, sondern die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung) sicherstellen müssen, sollen und wollen. Die sorgen sich in Deutschland seit etwa 1935 um die Arbeitnehmer und deren (lichte) Welt. Im Jahre 2011 müssten sie irgendwie zum Erfolg gekommen sein? Oder etwa nicht? Seit heute ist es amtlich: Die Lichttechniker haben eine Norm gemacht - EN 12464 -, nach der man Beleuchtung planen soll, aber im „GEMEINSAMES MINISTERIALBLATT“ steht zu lesen:
„Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 – Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.“
Gemeint ist die ASR A3.4 „Beleuchtung“, die am 1. Juni vom BMAS bekanntgemacht wurde.
Der ewige Friede - ach was, Freundschaft - zwischen dem Arbeitsschutz und der Normung für Beleuchtung hat offenbar einen gewaltigen Knacks bekommen. Hatte man beim Arbeitsschutz schon immer „empfohlen“ - nette Umschreibung für eine Erzwingung -, die Beleuchtung normgerecht auszuführen, wird künftig der zuständigen Beleuchtungsnorm unter anderem dieser Satz vorangehen : „Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind.“ Also erkennt die lichttechnische Normung an, was der Arbeitsschutz sagt.
Eigentlich müsste mich diese Entwicklung freuen, hatte ich doch bereits im Jahre 1997 (!) eine Studie mit dem Titel „Direktbeleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz widerspricht Anforderungen des Arbeitsschutzes“ (Anm.: Die damalige Norm DIN 5035-7 für Bildschirmarbeitsplätze war erstellt worden, um Direktbeleuchtung zu „fördern“. Man könnte die Sache anders nennen, aber ich bleibe lieber vorsichtig. Die Studie und die zitierenden Stellen findet man, wenn man den Titel in eine Suchmaschine überträgt.) Leider freut man sich nicht über das Recht-Behalten, wenn im Gegenzug unzählige Arbeitnehmer leiden müssen.
Ich möchte heute kein Lichtplaner sein.
In einer Sache freue ich mich doch, Recht zu behalten: Die neue ASR empfiehlt „Unerhörtes“: „Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen.“ Und warum das? Den Grund gibt die ASR auch an: „Tageslicht weist Gütemerkmale (z. B. die Dynamik, die Farbe, die Richtung, die Menge des Lichts) auf, die in ihrer Gesamtheit von künstlicher Beleuchtung nicht zu erreichen sind. Tageslicht hat im Allgemeinen eine positive Wirkung auf die Gesundheit und das Wohlempfinden des Menschen.“
Licht kann also der Gesundheit doch schaden - falsches Licht. Jetzt müssen die Experten ihre Empfehlungen bezüglich der Einrichtung fensterferner Arbeitsplätze wieder einmotten. Sie, darunter auch Arbeitsmediziner, hatten sogar fensterlose Arbeitsräume empfohlen. Der Gesetzgeber will aber anders.
Kann Licht der Gesundheit schaden? 2
01.06.11
Baut den Menschen die Umgebung, die ihr euch selbst wünscht - das ist alles, was das Gesetz und die Propheten fordern”.
d. Blog.
frei nach der Bibel